Muss ein ausländisches Unternehmen in Indien eine PAN beantragen?

S.139A des Einkommensteuergesetzes von 1961 ("ITA") erläutert die Bestimmungen in Bezug auf die ständige Kontonummer. Gemäß S. 139A muss jede Person
  • Wenn sein Gesamteinkommen oder das Gesamteinkommen einer anderen Person, für das er nach dem ITA in einem beliebigen Vorjahr steuerpflichtig ist, den Höchstbetrag überschreitet,
  • der nicht der Einkommensteuer unterliegt.
    Wenn er ein Geschäft oder einen Beruf ausübt, dessen Gesamtverkauf, Umsatz oder Bruttoeinnahmen in einem beliebigen Vorjahr voraussichtlich INR 5 Lacs übersteigen werden.
  • Derjenige, der eine Einkommenserklärung gemäß S. 139(4A) des ITA abgeben muss.
  • Ein Arbeitgeber, der gemäß s. 115WD zur Abgabe einer Erklärung über Nebenleistungen verpflichtet ist,
  • Eine gebietsansässige Person, die keine natürliche Person ist und in einem Geschäftsjahr eine Finanztransaktion mit einem Gesamtbetrag von INR 2.50.000/- oder mehr tätigt.
  • Geschäftsführer, Direktor, Partner, Treuhänder, Autor, Gründer, Karta, Hauptgeschäftsführer, leitender Angestellter oder Amtsträger der in Klausel (v) genannten Person ist oder eine Person, die befugt ist, im Namen der in Klausel (v) genannten Person zu handeln.
  • Derjenige, der beabsichtigt, ein solches Geschäft abzuschließen, wie es von der Behörde im Interesse der Einnahmen vorgeschrieben werden kann.

Ferner heißt es in Unterabschnitt 5 von S. 139A wie folgt: Dienstleistungen Services

Jede Person muss
  • Quote such number in all his returns to, or correspondence with, any income-tax authority;
  • Quote such number in all the challans for the payment of any sum due under this Act;
  • Quote such number in all documents pertaining to such transactions as may be prescribed by the Board in the interest of the revenue, and entered into by him.

Gemäß § 139A(5)(c) ist eine Person also verpflichtet, in den von der Behörde vorgeschriebenen Dokumenten die Nummer anzugeben. Regel 114B der Einkommensteuerregeln sieht bestimmte Bedingungen vor, unter denen eine Person verpflichtet ist, ihre PAN anzugeben:

Nach Regel 114B ist jede Person, die Aktien eines nicht börsennotierten Unternehmens für mehr als INR 1.00.000/- pro Transaktion verkauft oder kauft, verpflichtet, eine PAN zu erhalten. Ein ausländisches Unternehmen fällt unter die Definition einer Person im Sinne von § 2(31) des Einkommensteuergesetzes von 1961.

Wenn also ein ausländisches Unternehmen in die Aktien eines inländischen Unternehmens investiert und dabei einen Betrag von INR 1.00.000/- überschreitet, muss es eine PAN beantragen.

Erklärung der Finanztransaktionen (SFT)

Um die von bestimmten Gruppen von Steuerpflichtigen getätigten Transaktionen von hohem Wert zu überwachen, wurde im Rahmen der Einkommensteuergesetze das Konzept der Erklärung über finanzielle Transaktionen oder meldepflichtige Konten eingeführt. Gemäß § 285BA des Einkommensteuergesetzes sind bestimmte Unternehmen (Antragsteller) verpflichtet, der Einkommensteuerbehörde oder einer anderen vorgeschriebenen Behörde eine Erklärung über Finanztransaktionen in Bezug auf bestimmte Finanztransaktionen oder ein meldepflichtiges Konto vorzulegen, das von ihnen während des Geschäftsjahres registriert/aufgezeichnet/geführt wurde. 

Ein berichtspflichtiges Unternehmen ist verpflichtet, eine solche Erklärung abzugeben, wenn es in einem Geschäftsjahr Aktien an eine Person (einschließlich eines ausländischen Unternehmens) für einen Betrag von insgesamt INR 10 Lacs oder mehr für den Erwerb von Aktien (einschließlich des Geldes für den Erwerb von Aktien) ausgibt, die von einem Unternehmen ausgegeben wurden.

Dementsprechend ist ein ausländisches Unternehmen, das in Aktien eines nicht börsennotierten Unternehmens im Wert von mehr als INR 1.00.000/- investiert, gemäß den Bestimmungen von s. 139A & s. 285BA des ITA und Rule 114B der Einkommensteuerregeln verpflichtet, eine PAN zu erhalten.

Hallo, wie können wir helfen?